{"id":10069,"date":"2026-07-22T15:55:54","date_gmt":"2026-07-22T13:55:54","guid":{"rendered":"https:\/\/luxcenture.com\/lex-koller-2026-was-die-vorgeschlagenen-aenderungen-bedeuten\/"},"modified":"2026-07-22T17:01:13","modified_gmt":"2026-07-22T15:01:13","slug":"lex-koller-2026-was-die-vorgeschlagenen-aenderungen-bedeuten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/luxcenture.com\/de\/lex-koller-2026-was-die-vorgeschlagenen-aenderungen-bedeuten\/","title":{"rendered":"Lex Koller 2026: Was die vorgeschlagenen \u00c4nderungen bedeuten"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"10069\" class=\"elementor elementor-10069 elementor-10029\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-57f6321 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"57f6321\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0be7040 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"0be7040\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1>Lex Koller 2026: Was die vorgeschlagenen \u00c4nderungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer von Immobilien in der Schweiz bedeuten<\/h1><p style=\"font-weight: 400;\"><em>Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur bedeutendsten Versch\u00e4rfung der Schweizer Vorschriften zum ausl\u00e4ndischen Immobilienbesitz seit Jahrzehnten er\u00f6ffnet. Hier erfahren Sie, was international mobile K\u00e4ufer wissen m\u00fcssen und welche Schritte sie unternehmen sollten, bevor sich das Zeitfenster weiter verengt <\/em><\/p><p style=\"font-weight: 400;\"> <\/p><p>Lex Koller 2026 ist die bedeutendste regulatorische Entwicklung auf dem Schweizer Immobilienmarkt f\u00fcr internationale K\u00e4ufer seit einer Generation. Am 15. April 2026 leitete der Schweizer Bundesrat eine formelle Vernehmlassung zu einer umfassenden Revision des Bundesgesetzes \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland ein \u2013 jenes Gesetzes, das seit 1983 den Immobilienbesitz durch Ausl\u00e4nder in der Schweiz regelt. Die Vernehmlassung endete am 15. Juli 2026 und brachte tiefe politische Meinungsverschiedenheiten zutage; damit wurde der Weg f\u00fcr ein parlamentarisches Verfahren geebnet, das voraussichtlich nicht vor 2028 abgeschlossen sein wird.<br\/>Sollten die Vorschl\u00e4ge angenommen werden, w\u00fcrden sie die Bedingungen neu gestalten, unter denen Nicht-EU-B\u00fcrger Schweizer Immobilien erwerben k\u00f6nnen. Sie w\u00fcrden die Kontingente f\u00fcr Ferienwohnungen senken, eine seit langem bestehende L\u00fccke beim Weiterverkauf zwischen ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufern schlie\u00dfen und den Zugang zu Schweizer Immobilien-Investmentvehikeln einschr\u00e4nken, die bisher vollst\u00e4ndig au\u00dferhalb des Geltungsbereichs der Lex Koller operierten. F\u00fcr internationale K\u00e4ufer, die den Erwerb von Schweizer Immobilien in Erw\u00e4gung gezogen haben \u2013 sei es ein Hauptwohnsitz am See, ein Alpenchalet oder eine Beteiligung an einem Schweizer Immobilienfonds \u2013, ist das regulatorische Zeitfenster heute offen, wie es morgen vielleicht nicht mehr der Fall sein wird.<br\/>Dieser Artikel erl\u00e4utert, was vorgeschlagen wird, wer davon betroffen ist, was sich ausdr\u00fccklich nicht \u00e4ndert und wie sich der Schweizer Luxusimmobilienmarkt im Zuge dieser Revision insgesamt darstellt.    <\/p><h2>Was das Lex Koller ist \u2013 und warum es derzeit \u00fcberarbeitet wird<\/h2><p>Das Lex Koller-Gesetz wurde erstmals 1983 als Mechanismus erlassen, um einen \u00fcberm\u00e4\u00dfigen ausl\u00e4ndischen Besitz von Schweizer Wohnimmobilien zu verhindern. Seine Kernlogik ist seit \u00fcber vier Jahrzehnten unver\u00e4ndert geblieben: Nichtans\u00e4ssige ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige ben\u00f6tigen eine kantonale Bewilligung, um Wohnimmobilien in der Schweiz zu erwerben, und diese Bewilligungen unterliegen j\u00e4hrlichen Kontingenten, geografischen Beschr\u00e4nkungen und Nutzungsbedingungen.<br\/>Die aktuelle Revision wird von zwei sich \u00fcberschneidenden Faktoren vorangetrieben. Der erste ist eine inl\u00e4ndische Wohnungsknappheit, die die Schweizer Politiker f\u00fcr die Wahrnehmung \u2013 und die Realit\u00e4t \u2013 sensibilisiert hat, dass ausl\u00e4ndisches Kapital mit Einheimischen um ein begrenztes Angebot an Wohnraum konkurriert. Der zweite ist der politische Kontext, der durch die Ablehnung der als \u201eNein zu zehn Millionen\u201c bekannten Volksinitiative entstanden ist, mit der die Einwanderung begrenzt werden sollte. Der Bundesrat hat die Revision der Lex Koller als Teil eines Pakets von Begleitmassnahmen als Reaktion auf diese politische Situation positioniert.<br\/>Der im April 2026 ver\u00f6ffentlichte Vernehmlassungsentwurf stellt noch keinen endg\u00fcltigen Gesetzestext dar. Die Vernehmlassungsfrist endete am 15. Juli 2026 und brachte tiefe politische Spaltungen zutage: Die SP und die SVP haben die Versch\u00e4rfung weitgehend bef\u00fcrwortet, w\u00e4hrend Wirtschaftsverb\u00e4nde und die Immobilienbranche vor schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen gewarnt haben. Der Bundesrat wird nun die Stellungnahmen auswerten und eine \u00fcberarbeitete Botschaft an das Parlament ausarbeiten. Ein Inkrafttreten vor 2028 gilt als unwahrscheinlich \u2013 doch die Richtung ist klar, und K\u00e4ufer, die dies verstehen, werden besser aufgestellt sein als diejenigen, die dies nicht tun.       <\/p><p style=\"font-weight: 400;\"><span style=\"color: #c4962e;\"><a style=\"color: #c4962e;\" href=\"https:\/\/luxcenture.com\/de\/ihr-weg-zu-schweizer-immobilieneigentum-ein-vollstaendiger-leitfaden-fuer-internationale-kaeufer-aus-der-eu-efta-und-nicht-eu-laendern\/\">Ihr Weg zum Immobilienerwerb in der Schweiz<\/a><\/span><\/p><h2>Die vier wichtigsten vorgeschlagenen \u00c4nderungen<\/h2><ol><li style=\"font-weight: 400; text-align: left;\">Senkung der Quote f\u00fcr Ferienwohnungen<\/li><\/ol><p>Der derzeitige Rechtsrahmen sieht vor, dass j\u00e4hrlich etwa 1.500 Genehmigungen f\u00fcr Ferienwohnungen an nicht ans\u00e4ssige ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer in den Tourismuskantonen der Schweiz, darunter das Wallis, Graub\u00fcnden, Waadt und das Tessin, vergeben werden. Der Entwurf sieht eine strukturelle Senkung dieser Quote vor. Weniger Genehmigungen bedeuten mehr Wettbewerb um die verbleibenden Objekte \u2013 und f\u00fcr die Alpenstandorte, die bereits unter Quotenbeschr\u00e4nkungen leiden, w\u00fcrde dies den bestehenden Trend zu extremer Knappheit beschleunigen.  <\/p><ol start=\"2\"><li style=\"font-weight: 400;\">Schlie\u00dfung der Gesetzesl\u00fccke beim Transfer zwischen ausl\u00e4ndischen Spielern<\/li><\/ol><p>Seit 2002 konnten Transaktionen, bei denen ein ausl\u00e4ndischer K\u00e4ufer eine Ferienimmobilie direkt an einen anderen ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufer verkaufte, das kantonale Kontingentsystem vollst\u00e4ndig umgehen. Diese \u00dcbertragungen beanspruchten keinen Kontingentsplatz. Die vorgeschlagene Revision unterwirft alle derartigen Transaktionen einer umfassenden Genehmigungspr\u00fcfung, was bedeutet, dass jeder Verkauf von einem ausl\u00e4ndischen Verk\u00e4ufer an einen ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufer auf die j\u00e4hrliche Quote des Kantons angerechnet wird. F\u00fcr die Wiederverkaufsm\u00e4rkte in Verbier, Zermatt und Ascona \u2013 wo Transaktionen zwischen Ausl\u00e4ndern \u00fcblich sind \u2013 stellt dies eine wesentliche \u00c4nderung dar.   <\/p><ol start=\"3\"><li style=\"font-weight: 400;\">Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr Immobilien-Investmentvehikel<\/li><\/ol><p>Nach den derzeitigen Vorschriften konnten ausl\u00e4ndische Investoren Anteile an b\u00f6rsennotierten Schweizer Wohnimmobiliengesellschaften sowie Anteile an Immobilienfonds und SICAVs (Investmentgesellschaften mit variablem Kapital) erwerben, ohne dass dadurch Beschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df der Lex Koller ausgel\u00f6st wurden. Der Entwurf sieht vor, diese Ausnahmeregelung aufzuheben. Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige mit Wohnsitz im Ausland d\u00fcrften solche Instrumente k\u00fcnftig nicht mehr erwerben \u2013 womit ein Weg effektiv versperrt w\u00fcrde, \u00fcber den internationales Kapital bisher indirekt Zugang zum Schweizer Wohnimmobilienmarkt hatte, ohne den Beschr\u00e4nkungen zu unterliegen, die f\u00fcr den direkten Besitz gelten.  <\/p><ol start=\"4\"><li style=\"font-weight: 400;\">Strengere Auflagen f\u00fcr Inhaber einer B-Genehmigung<\/li><\/ol><p>F\u00fcr international mobile Fachkr\u00e4fte, die mit einer regul\u00e4ren Aufenthaltsbewilligung der Kategorie B in der Schweiz leben, bringen die Vorschl\u00e4ge zus\u00e4tzliche Komplexit\u00e4t mit sich. Nach den derzeitigen Regelungen konnten Inhaber einer B-Bewilligung unter bestimmten Voraussetzungen Immobilien erwerben; der \u00fcberarbeitete Entwurf sieht strengere Kriterien vor, die K\u00e4ufer betreffen k\u00f6nnten, die sich im \u00dcbergang zwischen verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen befinden, oder solche, deren Aufenthaltsstatus nach den vorgeschlagenen neuen Regelungen noch nicht als vollst\u00e4ndig etabliert gilt. <br><br><\/p><table style=\"font-weight: 400;\" width=\"624\"><tbody><tr><td width=\"624\"><p><strong>Die Lex-Koller-Revision 2026: Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen im \u00dcberblick<\/strong><\/p><table width=\"603\"><tbody><tr><td width=\"173\"><p><strong>Ferienhauskontingente<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Die j\u00e4hrliche Zuteilung von ca. 1.500 Genehmigungen soll strukturell reduziert werden <\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Transfers zwischen ausl\u00e4ndischen Spielern<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Der Weiterverkauf von einem ausl\u00e4ndischen Verk\u00e4ufer an einen ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufer beansprucht nun einen Kontingentplatz \u2013 die L\u00fccke wurde geschlossen<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Anlageinstrumente<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Nichtans\u00e4ssigen ist der Erwerb von Anteilen an b\u00f6rsennotierten Schweizer Wohnimmobiliengesellschaften und Immobilienfonds untersagt<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Inhaber eines B-F\u00fchrerscheins<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Strengere Wohnsitzkriterien f\u00fcr die Berechtigung zum Erwerb von Immobilien vorgeschlagen<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Konsultationszeitraum<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Abstimmung am 15. Juli 2026 \u2013 tiefe politische Spaltungen offenbart; SP und SVP bef\u00fcrworten den Vorschlag, Wirtschaftsverb\u00e4nde lehnen ihn ab<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Voraussichtlicher Zeitplan<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Der Bundesrat pr\u00fcft derzeit die Stellungnahmen; eine Gesetzesvorlage ist vor 2028 unwahrscheinlich<\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><p style=\"font-weight: 400;\"> <\/p><h2>Was sich ausdr\u00fccklich nicht \u00e4ndert<\/h2><p>Die vorgeschlagene \u00c4nderung ist von gro\u00dfer Tragweite \u2013 sie ist jedoch auch sehr spezifisch. Zu verstehen, was nicht in den Anwendungsbereich f\u00e4llt, ist ebenso wichtig wie zu verstehen, was darunter f\u00e4llt. Der Rechtsrahmen f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige der EU und der EFTA bleibt vollst\u00e4ndig unver\u00e4ndert. B\u00fcrger der Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union und der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation genie\u00dfen weiterhin das Recht auf Freiz\u00fcgigkeit in der Schweiz und k\u00f6nnen Immobilien ohne Einschr\u00e4nkungen durch die Lex Koller erwerben. F\u00fcr K\u00e4ufer aus Deutschland, \u00d6sterreich, Frankreich, Italien, den Niederlanden, den skandinavischen L\u00e4ndern sowie den \u00fcbrigen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten \u00e4ndert die vorgeschlagene Novelle die Rahmenbedingungen f\u00fcr den Erwerb in keiner Weise.<br\/>Das Kontingentsystem f\u00fcr Ferienwohnungen in Tourismuszonen wird nicht abgeschafft \u2013 es wird versch\u00e4rft. Der Weg f\u00fcr Nicht-EU-B\u00fcrger zum Erwerb zul\u00e4ssiger Ferienimmobilien in ausgewiesenen Tourismuszonen bleibt bestehen; es werden lediglich weniger Genehmigungen im Rahmen dieses Systems verf\u00fcgbar sein.<br\/>Der Erwerb von Hauptwohnsitzen durch Nicht-EU-B\u00fcrger, die \u00fcber eine g\u00fcltige Schweizer Aufenthaltsbewilligung verf\u00fcgen, bleibt im Rahmen der bestehenden Regelung m\u00f6glich und ist nicht Gegenstand der aktuellen Revision. Der Schwerpunkt der Reform liegt auf nicht in der Schweiz ans\u00e4ssigen ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufern und auf indirekten Anlagevehikeln \u2013 nicht auf Personen, die ihren rechtm\u00e4\u00dfigen Wohnsitz in der Schweiz begr\u00fcndet haben.     <br><br><\/p><table style=\"font-weight: 400;\" width=\"624\"><tbody><tr><td width=\"624\"><p><strong>Wer ist betroffen und wer nicht?<\/strong><\/p><table width=\"603\"><tbody><tr><td width=\"173\"><p><strong>Staatsangeh\u00f6rige der EU und der EFTA<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Nicht betroffen \u2013 das Recht auf Freiz\u00fcgigkeit bleibt unver\u00e4ndert; es gelten keine Beschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df dem Lex Koller<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Nicht-EU-B\u00fcrger mit einer Schweizer Aufenthaltserlaubnis<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Weitgehend unver\u00e4ndert \u2013 die Rahmenbedingungen f\u00fcr den Erwerb von Hauptwohnsitzen bleiben bestehen<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Nicht ans\u00e4ssige Nicht-EU-B\u00fcrger (K\u00e4ufer von Ferienimmobilien)<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Unmittelbar betroffen \u2013 es gelten die Vorschriften zur Quotenk\u00fcrzung und zum Transfer zwischen Ausl\u00e4ndern<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Ausl\u00e4ndische Anleger in Schweizer Immobilienfonds<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Unmittelbar betroffen \u2013 Ausnahmeregelung f\u00fcr indirekte Anlagevehikel soll aufgehoben werden<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Inhaber eines B-F\u00fchrerscheins<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Teilweise betroffen \u2013 vorgeschlagene strengere Kriterien werden derzeit gepr\u00fcft<\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><p style=\"font-weight: 400;\"><span style=\"color: #c4962e;\"><a style=\"color: #c4962e;\" href=\"https:\/\/luxcenture.com\/de\/konnen-auslander-in-der-schweiz-immobilien-kaufen-ein-vollstandiger-leitfaden-fur-internationale-kaufer\/\">K\u00f6nnen Ausl\u00e4nder in der Schweiz Immobilien kaufen?<\/a><\/span><\/p><h2>Was dies f\u00fcr Preise und Verf\u00fcgbarkeit bedeutet<\/h2><p>Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen stehen nicht f\u00fcr sich allein. Sie wirken sich auf einen Schweizer Luxusimmobilienmarkt aus, der sich bereits seit Jahren verknappt \u2013 und die Kombination aus Quotenk\u00fcrzung und der Schlie\u00dfung der Gesetzesl\u00fccke bei \u00dcbertragungen zwischen Ausl\u00e4ndern d\u00fcrfte die bestehende Preisdynamik an den begehrtesten Standorten in den Alpen und an den Seen noch beschleunigen.<br\/>Der im Mai 2026 ver\u00f6ffentlichte \u201eUBS Luxury Property Focus 2026\u201c liefert das aktuell ma\u00dfgeblichste Bild der Marktlage. In den 31 analysierten Top-Standorten der Schweiz stiegen die Preise f\u00fcr Luxusimmobilien im Jahr 2025 um durchschnittlich mehr als 3 Prozent. In den Bergregionen lag der Wert bei 6 Prozent \u2013 vor allem getrieben durch verm\u00f6gende internationale K\u00e4ufer. Schweizer Luxusimmobilien sind mittlerweile im Durchschnitt rund 40 Prozent teurer als noch vor f\u00fcnf Jahren, wobei keine andere Region des Landes vergleichbare Zuw\u00e4chse verzeichnen konnte.    <br><br><\/p><table style=\"font-weight: 400;\" width=\"624\"><tbody><tr><td width=\"167\"><p><strong>Standort<\/strong><\/p><\/td><td width=\"133\"><p><strong>Durchschnittspreis pro m\u00b2 <\/strong><\/p><\/td><td width=\"147\"><p><strong>Preisentwicklung \u00fcber 5 Jahre<\/strong><\/p><\/td><td width=\"177\"><p><strong>Marktcharakter<\/strong><\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"167\"><p>St. Moritz (GR)<\/p><\/td><td width=\"133\"><p>52&#8217;000 CHF<\/p><\/td><td width=\"147\"><p>+40%+<\/p><\/td><td width=\"177\"><p>Der teuerste Standort der Schweiz<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"167\"><p>Gstaad (BE)<\/p><\/td><td width=\"133\"><p>45&#8217;000 CHF<\/p><\/td><td width=\"147\"><p>+40%+<\/p><\/td><td width=\"177\"><p>\u00c4u\u00dferst vertraulich; extreme Angebotsengp\u00e4sse<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"167\"><p>Verbier (VS)<\/p><\/td><td width=\"133\"><p>45&#8217;000 CHF<\/p><\/td><td width=\"147\"><p>+40%+<\/p><\/td><td width=\"177\"><p>Obergrenze nach Lex Weber; keine neuen Zweitwohnsitze mehr m\u00f6glich<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"167\"><p>Cologny (GE)<\/p><\/td><td width=\"133\"><p>43&#8217;000 CHF<\/p><\/td><td width=\"147\"><p>Stark<\/p><\/td><td width=\"177\"><p>Der Markt f\u00fcr die teuersten Hauptwohnsitze<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"167\"><p>Kuesnacht (ZH)<\/p><\/td><td width=\"133\"><p>37&#8217;000 CHF<\/p><\/td><td width=\"147\"><p>Stark<\/p><\/td><td width=\"177\"><p>Spitzenreiter der Goldk\u00fcste am Z\u00fcrichsee<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"167\"><p>Stadt Zug<\/p><\/td><td width=\"133\"><p>k. A.<\/p><\/td><td width=\"147\"><p>+7.5% (2025)<\/p><\/td><td width=\"177\"><p>Zentralschweiz; st\u00e4rkstes regionales Wachstum<\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><p><em>Quelle: UBS Luxury Property Focus 2026 (Mai 2026); W\u00fcest Partner; Global Property Guide. Die Zahlen geben die Durchschnittspreise im Luxussegment wieder und k\u00f6nnen je nach Mikrostandort und Objektart variieren. <\/em><\/p><p style=\"font-weight: 400;\"><span style=\"color: #c4962e;\"><a style=\"color: #c4962e;\" href=\"https:\/\/luxcenture.com\/de\/luxus-immobilien-in-der-schweiz-zuerichsee-zentralschweiz-oder-tessin-welche-region-passt-zu-ihrem-leben\/\">Luxusimmobilien in der Schweiz: Z\u00fcrichsee, Zentralschweiz oder Tessin<\/a><\/span><\/p><p><br>Die strukturellen Faktoren, die hinter diesen Zahlen stehen, werden nicht verschwinden. In der Schweiz gibt es heute rund 50 Prozent mehr Steuerzahler mit einem Verm\u00f6gen von \u00fcber 10 Millionen CHF als noch im Jahr 2019 \u2013 ein Anstieg um fast 10&#8217;000 Personen. Die starke Entwicklung der Finanzm\u00e4rkte in den letzten Jahren hat den Kreis der K\u00e4ufer erweitert, die sich Schweizer Luxusimmobilien leisten k\u00f6nnen und bereit sind, daf\u00fcr zu zahlen. Die weltweite geopolitische Instabilit\u00e4t lenkt Kapital weiterhin in politisch stabile und rechtlich solide L\u00e4nder \u2013 wof\u00fcr die Schweiz nach wie vor das herausragende Beispiel ist.<br\/>Die vorgeschlagene Revision der Lex Koller f\u00fcgt diesem Bild eine neue Dimension hinzu: Indem sie das verf\u00fcgbare Angebot an rechtm\u00e4\u00dfig erwerbbaren Immobilien f\u00fcr K\u00e4ufer aus Nicht-EU-L\u00e4ndern verringert, w\u00e4hrend die Nachfrage stark bleibt, schafft sie eine strukturelle Knappheitspr\u00e4mie f\u00fcr jene Immobilien, die weiterhin in Reichweite bleiben. F\u00fcr K\u00e4ufer, die die Voraussetzungen erf\u00fcllen und im Rahmen der derzeitigen Bestimmungen handeln, k\u00f6nnte das derzeitige Zeitfenster einen wesentlich g\u00fcnstigeren Einstiegspunkt darstellen als die Marktlage nach Inkrafttreten der Novelle.    <\/p><h2>Das Weber-Gesetz: Eine parallele Nebenbedingung, die es zu verstehen gilt<\/h2><p>Die Novellierung des Lex Koller steht nicht isoliert von einer weiteren wesentlichen Angebotsbeschr\u00e4nkung in der Schweiz: dem Weber-Gesetz, das 2012 in Kraft trat und den Bau neuer Zweitwohnungen in allen Gemeinden verbietet, in denen der Anteil solcher Immobilien bereits 20 Prozent des gesamten Wohnungsbestands \u00fcbersteigt.<br\/>In den Alpenferienorten mit der h\u00f6chsten internationalen Nachfrage \u2013 Verbier, Zermatt, Crans-Montana und anderen \u2013 ist die 20-Prozent-Schwelle l\u00e4ngst erreicht. An diesen Standorten d\u00fcrfen keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Das Angebot an rechtlich handelbaren Immobilien ist daher begrenzt, und der einzige Weg, eine solche Immobilie zu erwerben, ist der Wiederverkauf. Die vorgeschlagene Schlie\u00dfung der Gesetzesl\u00fccke bei \u00dcbertragungen zwischen Ausl\u00e4ndern steht in direktem Widerspruch zu dieser Realit\u00e4t: In M\u00e4rkten, in denen jede Angebotseinheit eine Wiederverkaufstransaktion darstellt und viele Verk\u00e4ufer ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige sind, ist die neue Genehmigungspflicht f\u00fcr \u00dcbertragungen von Ausl\u00e4nder an Ausl\u00e4nder keine geringf\u00fcgige administrative Anpassung \u2013 es handelt sich um eine erhebliche strukturelle Ver\u00e4nderung der Funktionsweise des Wiederverkaufsmarktes.   <\/p><h2>Was internationale K\u00e4ufer jetzt tun sollten<\/h2><p>Die Konsultationsfrist endet am 15. Juli 2026. Das anschlie\u00dfende Gesetzgebungsverfahren wird einige Zeit in Anspruch nehmen \u2013 doch die Richtung ist vorgegeben, und versierte K\u00e4ufer warten nicht auf die Verabschiedung der Gesetze, bevor sie ihre Vorgehensweise anpassen. Die praktischen Auswirkungen f\u00fcr K\u00e4ufer in den verschiedenen Phasen sind klar.  <\/p><p style=\"font-weight: 400;\">K\u00e4ufer, die bereit sind, den Kauf abzuschlie\u00dfen<\/p><p>Die derzeitige Rechtslage bleibt weiterhin in Kraft. F\u00fcr Nicht-EU-B\u00fcrger, die eine Immobilie ausgew\u00e4hlt, ihre Berechtigung gem\u00e4\u00df dem Lex Koller nachgewiesen und die erforderlichen finanziellen sowie rechtlichen Voraussetzungen geschaffen haben, ist die Einhaltung der bestehenden Vorschriften der einfachste Weg. Es besteht zwar keine Gewissheit hinsichtlich der Ausgestaltung oder des Zeitpunkts des endg\u00fcltigen Gesetzes, doch steht fest, dass die vorgeschlagene Ausrichtung den derzeitigen Rechtsrahmen gro\u00dfz\u00fcgiger gestaltet als den k\u00fcnftigen.  <br><strong>K\u00e4ufer, die sich in der Suchphase befinden<\/strong><\/p><p> <\/p><div>Der wichtigste Schritt f\u00fcr K\u00e4ufer, die sich derzeit auf dem Schweizer Markt umsehen, ist die Kl\u00e4rung ihres eigenen Status gem\u00e4\u00df dem Lex Koller, bevor sie Zeit und Aufmerksamkeit in die Suche investieren. Zu verstehen, welche Immobilienarten und Standorte nach den geltenden Vorschriften zug\u00e4nglich sind, welcher Genehmigungsweg f\u00fcr die jeweilige Staatsangeh\u00f6rigkeit und Aufenthaltssituation gilt und wie sich die vorgeschlagenen \u00c4nderungen auf die eigenen M\u00f6glichkeiten auswirken w\u00fcrden, verschafft einem K\u00e4ufer die Grundlage, fundierte Entscheidungen zu treffen, anstatt nur reaktiv zu handeln. <p style=\"font-weight: 400;\">K\u00e4ufer, die den Erwerb von Schweizer Immobilienfonds in Erw\u00e4gung ziehen<\/p>F\u00fcr diejenigen, die ein indirektes Engagement am Schweizer Wohnimmobilienmarkt \u00fcber b\u00f6rsennotierte Unternehmen oder Immobilienfonds in Erw\u00e4gung gezogen haben, ist die vorgeschlagene Einschr\u00e4nkung dieses Anlageinstruments die derzeit relevanteste Entwicklung. Sollte diese \u00c4nderung verabschiedet werden, schlie\u00dft sich das Zeitfenster f\u00fcr den Aufbau einer Position auf diesem Weg. Der Zeitplan ist zwar noch ungewiss, doch der Vorschlag ist eindeutig und die Absicht des Bundesrats ist klar.  <p style=\"font-weight: 400;\"><span style=\"color: #c4962e;\"><a style=\"color: #c4962e;\" href=\"https:\/\/luxcenture.com\/de\/mieten-oder-kaufen-von-luxusimmobilien-in-der-schweiz\/\">Mieten oder Kaufen von Luxusimmobilien in der Schweiz<\/a><\/span><br><br><\/p><table style=\"font-weight: 400;\" width=\"624\"><tbody><tr><td width=\"624\"><p><strong>Ma\u00dfnahmenrahmen f\u00fcr internationale K\u00e4ufer<\/strong><\/p><table width=\"603\"><tbody><tr><td width=\"173\"><p><strong>Den Status gem\u00e4\u00df dem Lex Koller kl\u00e4ren<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Bevor Sie mit der Suche beginnen \u2013 machen Sie sich klar, welche Immobilien Sie gem\u00e4\u00df den geltenden und vorgeschlagenen Vorschriften rechtm\u00e4\u00dfig erwerben k\u00f6nnen<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Stellen Sie die Zeitleiste dar<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Die Konsultation endet am 15. Juli 2026; die Gesetzgebung wird voraussichtlich 2 bis 4 Jahre sp\u00e4ter erfolgen \u2013 doch die Vorbereitungen nehmen Zeit in Anspruch<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Dem Zugang zu nicht b\u00f6rsennotierten Wertpapieren Vorrang einr\u00e4umen<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Die besten Objekte in M\u00e4rkten mit begrenzten Kontingenten werden selten \u00f6ffentlich angeboten \u2013 der Zugang zum Netzwerk ist unerl\u00e4sslich<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>\u00dcberpr\u00fcfung indirekter Anlagepositionen<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Sollten Schweizer Immobilienfonds oder b\u00f6rsennotierte Unternehmen betroffen sein, pr\u00fcfen Sie dies bitte, bevor die Ausnahmeregelung ausl\u00e4uft.<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Geben Sie gegebenenfalls Ihren Wohnsitz an<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung unterliegen weniger Einschr\u00e4nkungen als Nichtans\u00e4ssige \u2013 die Planung des Wohnsitzes und die Immobilienplanung sollten Hand in Hand erfolgen<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"173\"><p><strong>Arbeiten Sie mit Beratern zusammen, die den Gesamtzusammenhang verstehen<\/strong><\/p><\/td><td width=\"429\"><p>Der Lex Koller ber\u00fchrt die Bereiche Steuern, Wohnsitz und Verm\u00f6gensstruktur \u2013 eine unvollst\u00e4ndige Beratung f\u00fchrt zu unvollst\u00e4ndigen Ergebnissen<\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><p style=\"font-weight: 400;\"> <\/p><h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2><p style=\"font-weight: 400;\"> <\/p><p style=\"font-weight: 400;\">Hat die Novellierung des Lex Koller 2026 Auswirkungen auf EU-B\u00fcrger, die in der Schweiz Immobilien erwerben?<\/p>Nein. Staatsangeh\u00f6rige der EU und der EFTA genie\u00dfen weiterhin das Recht auf Freiz\u00fcgigkeit und k\u00f6nnen in der Schweiz Immobilien erwerben, ohne dass die Beschr\u00e4nkungen der Lex Koller gelten. Die vorgeschlagene Novelle zielt auf nicht in der Schweiz ans\u00e4ssige Nicht-EU-B\u00fcrger, indirekte Anlagevehikel und bestimmte \u00dcbertragungsgesch\u00e4fte ab. Wenn Sie einen EU- oder EFTA-Pass besitzen, bleiben die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr Ihren Erwerb unver\u00e4ndert.   <br><br><p style=\"font-weight: 400;\">Ist die Novelle des Lex Koller bereits in Kraft getreten?<\/p>Nein. Der Bundesrat hat am 15. April 2026 eine Vernehmlassung er\u00f6ffnet; die Frist endete am 15. Juli 2026. Die Stellungnahmen zeigten deutliche politische Meinungsunterschiede \u2013 die SP und die SVP unterst\u00fctzen die Versch\u00e4rfung weitgehend, w\u00e4hrend Wirtschaftsverb\u00e4nde und die Immobilienbranche vor schwerwiegenden Folgen gewarnt haben. Der Bundesrat wird nun die Stellungnahmen pr\u00fcfen und einen \u00fcberarbeiteten Entwurf f\u00fcr das Parlament ausarbeiten. Ein Inkrafttreten vor 2028 wird als unwahrscheinlich angesehen. Die Richtung der Revision ist klar, doch der genaue Umfang der endg\u00fcltigen Gesetzgebung muss noch festgelegt werden.     <p style=\"font-weight: 400;\"><br>Kann ich als Nicht-EU-B\u00fcrger weiterhin eine Ferienimmobilie in der Schweiz erwerben?<\/p>Ja, innerhalb des bestehenden Quotenrahmens. Die vorgeschlagene \u00c4nderung reduziert die Anzahl der j\u00e4hrlich verf\u00fcgbaren Genehmigungen f\u00fcr den Erwerb von Ferienwohnungen in Tourismusgebieten \u2013 sie hebt diese M\u00f6glichkeit jedoch nicht vollst\u00e4ndig auf. Allerdings ist die verf\u00fcgbare Quote in den begehrtesten Alpenregionen bereits jetzt begrenzt, und eine weitere Reduzierung wird den Wettbewerb um die verbleibenden Kontingente versch\u00e4rfen. Es ist unkomplizierter, im Rahmen der derzeitigen Regelung zu handeln, solange die bestehende Quotenzuteilung noch gilt, als abzuwarten, bis die \u00fcberarbeiteten Vorschriften in Kraft treten.   <br><strong><br>Wie werden Weiterverkaufstransaktionen zwischen ausl\u00e4ndischen Parteien im Rahmen der vorgeschlagenen Novelle behandelt?<\/strong>Nach der derzeitigen Regelung kann eine Transaktion, bei der ein ausl\u00e4ndischer K\u00e4ufer von einem ausl\u00e4ndischen Verk\u00e4ufer in einer Tourismuszone kauft, das kantonale Kontingentsystem umgehen. Die vorgeschlagene Revision schlie\u00dft diese L\u00fccke: Alle derartigen Transaktionen w\u00fcrden einer vollst\u00e4ndigen Genehmigung bed\u00fcrfen und einen Quotenplatz beanspruchen. Dies stellt eine wesentliche \u00c4nderung f\u00fcr den Wiederverkaufsmarkt in Reisezielen wie Verbier, Zermatt und Ascona dar, wo ausl\u00e4ndischer Immobilienbesitz weit verbreitet ist und Wiederverkaufstransaktionen an der Tagesordnung sind.  <p style=\"font-weight: 400;\"><br>Inwiefern unterst\u00fctzt Luxcenture internationale K\u00e4ufer bei der Bew\u00e4ltigung der Lex Koller?<\/p>Wir begleiten unsere Mandanten in jeder Phase des Lex-Koller-Verfahrens \u2013 von der ersten Pr\u00fcfung der Zulassungsvoraussetzungen bis hin zur kantonalen Genehmigung und notariellen Beurkundung. Wir beschaffen Immobilien au\u00dferhalb des \u00f6ffentlichen Marktes, was an Standorten mit Kaufbeschr\u00e4nkungen von entscheidender Bedeutung ist, da die besten Objekte dort niemals auf \u00f6ffentlichen Plattformen angeboten werden. Zudem arbeiten wir eng mit Steuer-, Rechts- und Aufenthaltsberatern zusammen, um sicherzustellen, dass der Immobilienerwerb im Gesamtkontext der Verm\u00f6gens- und Umzugsplanung jedes Kunden strukturiert wird. Das Lex-Koller-Regelwerk ist komplex und unterliegt st\u00e4ndigen Ver\u00e4nderungen; wir unterst\u00fctzen unsere Kunden dabei, sich darin pr\u00e4zise zurechtzufinden.   <br><br><hr><p style=\"font-weight: 400;\"><strong><br><\/strong>Das Fenster ist offen. Es zu verstehen, ist der erste Schritt. <\/p>Die Anziehungskraft der Schweiz auf international mobile K\u00e4ufer hat nicht nachgelassen \u2013 wenn \u00fcberhaupt, dann hat die Kombination aus geopolitischer Instabilit\u00e4t in anderen Regionen und der strukturellen Knappheit an Schweizer Luxusimmobilien diese Anziehungskraft sogar noch verst\u00e4rkt. Die vorgeschlagene Revision des Lex Koller \u00e4ndert nichts an diesem grundlegenden Bild. Sie ver\u00e4ndert lediglich die Zugangsbedingungen \u2013 und K\u00e4ufer, die diese Bedingungen verstehen, sind besser in der Lage, im Rahmen dieser Rahmenbedingungen zu handeln.Bei Luxcenture beraten wir unsere Kunden beim Erwerb von Schweizer Immobilien unter Ber\u00fccksichtigung des gesamten regulatorischen, steuerlichen und marktbezogenen Gesamtbildes. Ganz gleich, ob Sie zum ersten Mal Ihre Eignung gem\u00e4\u00df dem Lex Koller pr\u00fcfen, aktiv nach einer Immobilie suchen oder ein bestehendes Portfolio im Lichte der vorgeschlagenen \u00c4nderungen \u00fcberpr\u00fcfen \u2013 wir bringen das Fachwissen und das Netzwerk mit, das dieser Markt erfordert.   <p style=\"font-weight: 400;\"> <\/p><\/div><div><p><strong><span style=\"color: #c4962e;\"><a style=\"color: #c4962e;\" href=\"https:\/\/luxcenture.com\/de\/kontakt\/\">Private Beratung anfordern<\/a><\/span><\/strong><br><em><br><span style=\"color: #999999;\">\u00a9 2026 Luxcenture \u2013 Alle Rechte vorbehalten. Dieser Artikel dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung dar. <\/span><\/em><\/p><\/div><p style=\"font-weight: 400;\"> <\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lex Koller 2026: Was die vorgeschlagenen \u00c4nderungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer von Immobilien in der Schweiz bedeuten Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur bedeutendsten Versch\u00e4rfung der Schweizer Vorschriften zum ausl\u00e4ndischen Immobilienbesitz seit Jahrzehnten er\u00f6ffnet. 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