In die Schweiz umziehen: Die Wahl des richtigen Standorts, Lebensstils und einer diskreten Immobilienstrategie
Ein Umzug in die Schweiz ist selten eine einzelne Entscheidung - es ist ein koordiniertes Projekt, das den Wohnsitz, die Standortstrategie, die Lebenslogistik und für viele den Erwerb eines Hauptwohnsitzes kombiniert, der kompromisslose Standards für Privatsphäre, Sicherheit und langfristigen Werterhalt erfüllt.
Für international mobile Familien und Principals entstehen die besten Ergebnisse in der Regel dann, wenn der Wegzug als strukturierte Abfolge verstanden wird: den eigenen Use Case klar definieren, die passende Region auswählen, einen regelkonformen Aufenthaltsweg aufsetzen und anschliessend eine auf Diskretion ausgelegte Immobiliensuche durchführen – idealerweise unter Einbezug von Off-Market-Angeboten.
Im Folgenden finden Sie einen praktischen Rahmen, gefolgt von einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für EU/EFTA- und Nicht-EU-Bürger (Drittstaaten).
1) Wo man in der Schweiz lebt: Denken Sie zuerst an Ihre „Lebensarchitektur“
Ein häufiger Fehler ist es, einen Kanton in erster Linie wegen der Steuern oder der Reputation zu wählen. Im Luxussegment wird die dauerhafte Entscheidung von der Lebensarchitektur bestimmt:
Die zentralen Filter, die am meisten zählen
- Konnektivität: Nähe zu privaten Flugverbindungen, grossen Flughäfen und Hochgeschwindigkeitszügen
- Privatsphäre: wenig sichtbare Nachbarschaften, kontrollierter Zugang, geringer Durchgangsverkehr, vorhersehbare Saisonalität
- Lebensstil-DNA: Leben am See (z.B. am Zürichsee), alpiner Rhythmus, urbane Kultur oder italienisch-schweizerische Leichtigkeit
- Familienlogistik: Schulmöglichkeiten (international/privat/öffentlich), Sportinfrastruktur, Pendeln für Mitarbeiter/Unterstützung
- Immobilienseitige Restriktionen: Knappheit an Trophy-Grundstücken, baurechtliche Rahmenbedingungen und Machbarkeit von Neubau bzw. Sanierung.
Exekutiver Ansatz: Wählen Sie zunächst 2-3 Mikro-Regionen aus, die am besten zu Ihnen passen, und nehmen Sie erst dann Immobilien in die engere Auswahl. Die Region bestimmt Ihr tägliches Leben mehr als das Gebäude selbst.
2) Diskretion als Prozess (kein Modewort)
In der Schweiz bedeutet Diskretion nicht einfach, «die Dinge geheim zu halten». Bei hochwertigen Relocation-Projekten ist Diskretion ein System zur Risikokontrolle:
- Selektive Weitergabe von Informationen (oft schrittweise Offenlegung)
- Frühzeitig qualifizierte Gegenparteien (Identität, Absicht, ggf. Finanzierungsnachweis)
- sensible Immobiliendaten werden über kontrollierte Kanäle gehandhabt (oft auf der Grundlage von NDA)
Dieser Ansatz stützt die Preisbildung, minimiert operative Reibungsverluste und begrenzt Reputationsrisiken – insbesondere für prominente Käufer.
3) Ein wichtiger rechtlicher Schnittpunkt: Wohnsitz und Kauf eines Hauptwohnsitzes (Lex Koller Kontext)
Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz eine Wohnimmobilie erwerben, können unter die Einschränkungen der Lex Koller fallen. Der Erwerb eines Hauptwohnsitzes wird jedoch in der Regel anders behandelt als der Erwerb eines Ferienhauses oder einer Anlageimmobilie - oft abhängig davon, ob der Käufer einen rechtmässigen Wohnsitz hat und die Immobilie tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Praktische Konsequenz: Aufenthaltsplanung und Immobilienumsetzung sollten frühzeitig aufeinander abgestimmt werden – insbesondere für Nicht-EU-Bürger.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: EU/EFTA-Bürger
Die Schweizer Regeln für EU/EFTA-Bürger sind im Abkommen über die Personenfreizügigkeit verankert, mit vergleichsweise schlanken Verfahren. SEM+1
Schritt 1 - Definieren Sie die Grundlage Ihres Aufenthalts
Die meisten EU/EFTA-Umsiedlungen fallen in eine dieser Richtungen:
- Beschäftigt in der Schweiz
- Selbstständig in der Schweiz
- Wirtschaftlich nicht aktiv (private Mittel), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind SEM
Schritt 2 - Ankommen und sich vor Ort registrieren
EU/EFTA-Bürger müssen sich in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft (und vor Arbeitsbeginn) bei der Gemeinde anmelden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. SEM+1
Schritt 3 - Bereiten Sie das übliche Dokumentationspaket vor
Erwarten Sie folgendes vorzulegen:
- gültiger Reisepass/Ausweis
- Nachweis einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit (oder Nachweis ausreichender Mittel + Deckung, wenn Sie nicht erwerbstätig sind)
- Lokale Adresse/Mietvertrag oder Nachweis einer Unterkunft SEM+1
Schritt 4 - Krankenversicherung und Einhaltung der Day-1-Vorschriften
In der Schweiz besteht eine Krankenversicherungspflicht (die Umsetzung und die Anbieter sind unterschiedlich; Ihr Berater wird den Zeitplan, eventuelle Ausnahmen und die Aufnahme in die Versicherung koordinieren).
Schritt 5 - Führen Sie die Immobilienstrategie aus
Wenn Sie einen Kauf planen, stimmen Sie Ihren Akquisitionsplan darauf ab:
- Ihr Zeitplan für die Genehmigung,
- wie die Immobilie genutzt werden soll (Hauptwohnsitz vs. Sonstiges),
- und Lex Koller-Parameter, sofern relevant.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nicht-EU-Bürger/Drittstaatsangehörige
Für Drittstaatsangehörige sind Schweizer Aufenthaltsbewilligungen generell restriktiver, und der richtige Weg hängt vom Aufenthaltszweck ab (Erwerbstätigkeit, unternehmerische Tätigkeit, Studium, Lebensunterhalt aus privaten Mitteln, Familiennachzug). Auch für längere Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit ist eine Bewilligung erforderlich. Fedlex+1
Schritt 1 - Wählen Sie Ihren Aufenthaltsweg (strategische Weichenstellung).
Typische Wege sind unter anderem:
- Beschäftigung (erfordert Sponsoring und Erfüllung der Genehmigungsbedingungen)
- Unternehmertum/Unternehmensgründung (wirtschaftliches Interesse muss nachgewiesen werden)
- Studium (Aufenthaltserlaubnis in Verbindung mit dem Bildungsprogramm)
- Ohne Erwerbstätigkeit (z. B. Rentner oder Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen; Einzelfallprüfung) Ch.ch+1
- Pauschalbesteuerung für bestimmte berechtigte ausländische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen und dort nicht erwerbstätig sind (kantonale Praxis variiert) Eidgenössisches Finanzdepartement+2ge.ch+2
Schritt 2 - Vorabgenehmigung und Einreiseformalitäten
Je nach Staatsangehörigkeit und Reiseroute müssen Sie möglicherweise Visa koordinieren und kantonale Genehmigungen einholen (in bestimmten Fällen oft in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration). ge.ch+1
Schritt 3 - Anmeldung in der Schweiz nach der Ankunft
Auch Drittstaatsangehörige müssen sich in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in die Schweiz bei der Gemeinde anmelden; die Gemeinde leitet die Unterlagen an die kantonalen Behörden für das Aufenthaltsgenehmigungsverfahren weiter. Universität Basel+1
Schritt 4 - Richten Sie die steuerliche Positionierung an der Realität der Residenz aus (keine Marketing-Schlagzeilen)
Die Besteuerung nach dem Aufwand („Pauschalbesteuerung“) ist eine anerkannte schweizerische Regelung für berechtigte ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind. Eidgenössisches Finanzdepartement+1
Einige Kantone veröffentlichen spezifische Hinweise zu den Genehmigungen im Zusammenhang mit der Pauschalbesteuerung für Drittstaatsangehörige, einschließlich Bedingungen wie die Verlegung des Interessenschwerpunkts in die Schweiz und das Fehlen einer über die Verwaltung des eigenen Vermögens hinausgehenden Erwerbstätigkeit. ge.ch
Schritt 5 - Kaufen Sie den richtigen Hauptwohnsitz (und vermeiden Sie Überraschungen bei der Einhaltung der Vorschriften)
Käufer aus Nicht-EU-Staaten müssen besonders auf die Einschränkungen der Lex Koller achten. In vielen Strukturen kann der Erwerb eines Hauptwohnsitzes für rechtmäßig Ansässige unter bestimmten Bedingungen möglich sein, während der Erwerb weiterer Wohnungen (Investitionen/Zweitwohnungen) strengeren Einschränkungen unterliegt.
Wie Sie den richtigen Architekten auswählen
Umzugskunden unterschätzen oft, wie viel „Passgenauigkeit“ vom Architekten geschaffen wird - nicht von der Einrichtung. Der richtige Architekt wird:
- den Lebensstil in räumliche Logik umsetzen (Privatsphäre, Raumfluss, Personal- und Servicezonen)
- Leiser Luxus (zeitlose Details, pflegeleichte Haltbarkeit)
- die Durchführbarkeit verwalten: Planung, Kostenrealismus, Ausschreibung und Ausführungsdisziplin
Eine praktische Auswahlsequenz
- Definieren Sie Ihre „nicht verhandelbaren Punkte“ (Privatsphäre, Aussicht, Unterbringung, Wellness, Sicherheit, Familienlogistik)
- Legen Sie Budgetbänder und Zeittoleranzen fest
- Wählen Sie die Architekten nach den erbrachten Leistungen und der Art der Umsetzung aus (nicht nach PR)
- Führen Sie eine kostenpflichtige Konzept-/Durchführbarkeitsphase durch, bevor Sie sich voll und ganz dem Design verschreiben.
- Wählen Sie das Team, das die Komplexität beherrscht, nicht dasjenige, das den größten Traum verkauft
Häufige Fallstricke, die Sie vermeiden sollten
- Erst einen Kanton und dann einen Lebensstil wählen
- Unterschätzung der Genehmigungsfristen und des Einspruchsrisikos
- Behandlung von Wohnsitz, Besteuerung und Immobilienerwerb als getrennte Projekte
- Der Kauf eines „schönen Hauses“, das nicht mühelos in Betrieb genommen werden kann (Personal/Service/Technikzonen)
- Die Auswahl eines Architekten nach rein ästhetischen Gesichtspunkten und nicht nach der Lieferleistung
FAQ für EU/EFTA-Bürger, die in die Schweiz umziehen
- Wie können EU/EFTA-Bürger in die Schweiz umziehen?
EU/EFTA-Bürger ziehen in der Regel um, indem sie sich nach ihrer Ankunft vor Ort anmelden, eine Beschäftigung/Selbstständigkeit oder ausreichende finanzielle Mittel nachweisen und dann die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bei der Gemeinde/dem Kanton beantragen. Das Verfahren ist im Vergleich zu Nicht-EU-Bürgern vergleichsweise einfach. - Benötigen EU/EFTA-Bürger eine Schweizer Aufenthaltsgenehmigung?
Ja. Für längere Aufenthalte melden sich EU-/EFTA-Bürger in der Regel bei der örtlichen Gemeinde an und erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung, die auf ihren Zweck abgestimmt ist (Beschäftigung, selbständige Tätigkeit oder nicht erwerbstätig mit ausreichenden Mitteln). Die Anforderungen variieren je nach Kanton und Gemeinde. - Wie schnell kann ein EU/EFTA-Bürger in der Schweiz „voll einsatzfähig“ werden?
Viele EU/EFTA-Umsiedlungen können schnell durchgeführt werden, sobald die Unterkunft und die Registrierung erfolgt sind. Der eigentliche Zeitfaktor ist in der Regel nicht die rechtliche Komplexität, sondern die praktische Einrichtung - Einschulung, Bankgeschäfte, Versicherungen und die Sicherung der richtigen Wohnung. - Können EU/EFTA-Bürger einen Hauptwohnsitz in der Schweiz kaufen?
In vielen Fällen ja - vor allem, wenn die Immobilie eindeutig als Hauptwohnsitz vorgesehen ist und der Wohnsitz nachgewiesen ist. Allerdings können die Regeln je nach Status und Art der Immobilie unterschiedlich sein, so dass die Kaufstrategie mit dem Weg zum Wohnsitz abgestimmt werden sollte. - Was ist der häufigste Fehler, den Käufer aus der EU/EFTA bei der Auswahl eines Standorts machen?
Sie wählen einen Kanton zuerst aufgrund von Schlagzeilen (Steuern oder Prestige) und prüfen erst später, ob er zum Lebensstil passt. Ein besserer Ansatz ist es, Mikro-Regionen auf der Grundlage von Privatsphäre, Anbindung, Schulbildung und Alltagsleben in die engere Auswahl zu nehmen und dann die Immobilien zu bewerten. - Was sollte für EU/EFTA-Familien Vorrang haben: Genehmigung, Schule oder Eigentum?
Beginnen Sie mit dem «Dreieck»: (1) Schul- und Pendelrealität, (2) Wohnen in der richtigen Mikrolage, (3) Anmelde- und Bewilligungsschritte. In der Praxis bestimmen Wohn- und Schulentscheide den Erfolg einer Relocation oft stärker als die formalen Bewilligungsverfahren. - Ist es realistisch, eine Luxuswohnung nur über öffentliche Inserate zu finden?
Manchmal, aber nicht zuverlässig in Trophäen-Mikro-Lagen. Hochwertige Immobilien in der Schweiz werden oft diskret verkauft. Für einen zeiteffizienten Umzug kann eine Off-Market-Strategie von entscheidender Bedeutung sein - insbesondere für Käufer, die Wert auf Privatsphäre legen. - Wie unterstützt Luxcenture seine Kunden beim Umzug in die EU/EFTA?
Luxcenture strukturiert Ihre Relocation als ein durchgängig koordiniertes Projekt: von der Auswahl der Mikrolage über die Suche nach On- und Off-Market-Immobilien bis hin zur Einführung bei den passenden Architekten und Spezialpartnern – sodass Sie mit Kontrolle und Diskretion vom Entschluss bis zum bezugsfertigen, lebbaren Ergebnis gelangen.
FAQ für UHNWIs aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten), die in die Schweiz umziehen
- Können Nicht-EU-Bürger problemlos in die Schweiz umziehen?
Der Umzug in Nicht-EU-Länder ist in der Regel selektiver und hängt von dem gewählten Weg ab (Beschäftigung, Unternehmertum, Familie, Studium oder privater Lebensunterhalt). Die besten Ergebnisse erzielen Sie, wenn Sie zuerst die Genehmigungsstrategie planen und dann die Entscheidungen über Immobilien und Lebensstil darauf abstimmen. - Was ist der erste Schritt für einen Nicht-EU-UHNWI, der einen Umzug in die Schweiz plant?
Der erste Schritt besteht darin, den richtigen Weg zum Wohnsitz und die richtige Strategie für den Kanton zu wählen, bevor Sie sich auf eine Immobilie festlegen. Dadurch wird verhindert, dass Sie sich eine Wohnung sichern, aber den gewünschten Aufenthaltsstatus nicht zum gewünschten Zeitpunkt erhalten. - Kann ein Nicht-EU-Bürger ein Haus in der Schweiz kaufen?
Das hängt vom Aufenthaltsstatus und der Art der Wohnung ab. Die Schweiz hat für bestimmte ausländische Käufer Beschränkungen, insbesondere für Zweitwohnsitze und Anlageimmobilien. Ein Hauptwohnsitz kann in vielen Szenarien machbar sein, muss aber richtig strukturiert sein. - Ist die Pauschalbesteuerung für Nicht-EU-UHNWIs relevant?
Das kann je nach Anspruchsberechtigung und kantonaler Praxis der Fall sein. In der Regel handelt es sich um Personen, die ohne Erwerbstätigkeit in die Schweiz umziehen. Da die Umsetzung unterschiedlich ist, sollte dies mit einem qualifizierten Steuerberater als Teil des Umzugsplans geprüft werden. - Wie lange dauert ein Umzug von Nicht-EU-Ländern in die Schweiz?
Die Fristen sind je nach Strategie, Kanton und Dokumentation sehr unterschiedlich. Umzüge aus Nicht-EU-Ländern benötigen oft mehr Vorlaufzeit als Umzüge aus der EU/EFTA. Die häufigste Verzögerung ist nicht der „Bau“, sondern die Reihenfolge der Entscheidungen - Genehmigungsstrategie, Unterkunft, Schulbildung und Genehmigungen sind nicht aufeinander abgestimmt. - Welche Unterlagen sollten Nicht-EU-UHNWIs frühzeitig vorbereiten?
Rechnen Sie damit, Identitätsnachweise, finanzielle Unterlagen im Einklang mit Ihrem gewählten Aufenthaltsweg, Unterkunfts-/Wohnpläne und – beim Erwerb einer Immobilie – einen Nachweis der verfügbaren Mittel sowie eine klare Nutzungsabsicht für die Liegenschaft vorzubereiten. In UHNWI-Fällen ist eine professionelle Koordination entscheidend, um die Offenlegung der Informationen kontrolliert und effizient zu gestalten. - Ist es besser, zuerst zu mieten oder sofort zu kaufen?
Für viele Nicht-EU-Kunden kann die Anmietung zuerst den Zeitdruck verringern, während die Genehmigungen geklärt und die Mikrostandorte getestet werden. Auf Trophäenmärkten mit Knappheit ist eine parallele Ausführung jedoch oft am besten: Sichern Sie sich eine qualitativ hochwertige Miete, während Sie eine diskrete Kaufsuche durchführen. - Wie unterstützt Luxcenture UHNWI-Kunden, die nicht aus der EU stammen?
Luxcenture koordiniert das gesamte Projekt: die Standortstrategie, die vertrauliche Beschaffung von Immobilien (auch Off-Market) und das Zusammenbringen mit dem richtigen Architekten. Dabei wird der Prozess mit geprüften Rechts-, Einwanderungs- und Steuerspezialisten abgestimmt, damit die Entscheidungen konform und kontrolliert sind.
FAQ für den Kauf von Luxusimmobilien und die Off-Market Abwicklung in der Schweiz
- Was bedeutet „Off-Market“ bei Schweizer Luxusimmobilien?
Off-Market bedeutet kontrollierter Zugang: Immobilien werden selektiv qualifizierten Käufern vorgestellt und nicht auf breiter Front beworben. Dies schützt die Privatsphäre, reduziert den Lärm und verbessert oft die Effizienz des Prozesses - vor allem für Auftraggeber, die Wert auf Diskretion legen. - Wie qualifizieren Sie einen Käufer in einem diskreten Schweizer Kaufprozess?
In der Regel durch eine stufenweise Offenlegung: Identität, Absicht und finanzielle Leistungsfähigkeit werden im Verhältnis zum Stadium des Prozesses bestätigt. Dies schützt Verkäufer und Käufer und ermöglicht einen seriösen Zugang, ohne sensible Informationen weiterzugeben. - Was ist das Wichtigste bei der Wahl eines Schweizer Mikrostandortes?
Mikro-Standort schlägt Makro-Standort. Privatsphäre, Aussichtskorridore, Zugänglichkeit, Nachbarschaftscharakter und tägliche Bequemlichkeit wiegen in der Regel schwerer als kantonales Branding. Ein perfektes Haus in der falschen Mikrolage führt selten zu einem perfekten Leben. - Soll ich nach dem Umzug renovieren oder neu bauen?
Die Renovierung gewinnt oft, wenn der Standort unersetzlich und die Struktur anpassungsfähig ist. Ein Neubau gewinnt, wenn das bestehende Haus zu dauerhaften Kompromissen zwingt (Grundriss, Deckenhöhe, technische Bereiche). Die richtige Entscheidung ist machbarkeitsorientiert, nicht emotionsgesteuert. - Wie wähle ich den richtigen Architekten für ein Luxushaus in der Schweiz?
Entscheiden Sie sich für eine der folgenden Disziplinen: Planung der Privatsphäre, Intelligenz des Layouts, technische Koordination und Realismus der Kosten und des Zeitrahmens. Die beste Herangehensweise ist oft eine bezahlte Machbarkeits-/Konzeptphase, bevor Sie sich für das vollständige Design entscheiden. - Welches sind die grössten Risiken, die Käufer in der Schweiz unterschätzen?
(1) Planungs- und Machbarkeitsbeschränkungen, (2) das Risiko von Fehlern in der zeitlichen Abfolge und (3) der Kauf eines „schönen“ Hauses, das nicht mühelos in Betrieb genommen werden kann (technische Räume, Personal, Sicherheit, Wartung). - Kann Luxcenture über die Immobiliensuche hinaus helfen?
Ja. Luxcenture unterstützt Sie während des gesamten Prozesses: bei der Festlegung der Strategie für den Mikrostandort, bei der Beschaffung von auf dem Markt befindlichen und nicht auf dem Markt befindlichen Häusern und bei der Kontaktaufnahme mit dem richtigen Architekten und spezialisierten Partnern, damit der Umzug zu einem funktionierenden, langfristigen Wohnsitz führt.
Wenn Sie in die Schweiz umziehen und den Prozess diskret abwickeln möchten, bietet Luxcenture einen umfassenden Umzugs- und Luxusimmobilienservice - von der Strategie für den Mikrostandort über die Beschaffung von Immobilien auf dem Markt und ausserhalb des Marktes bis hin zum Zugang zu den richtigen Architekten, die eine Renovierung oder einen Neubau nach höchsten Standards durchführen. Kontaktieren Sie Luxcenture für ein vertrauliches Beratungsgespräch.